Neue Führerscheinrichtlinie ab dem 19.01.2013


Es gelten ab dem 19.01.2013 folgende Regelung zur Gültigkeit:
Führerscheine der Klassen AM, A1, A2, A, B werden auf 15 Jahre befristet.
Führerscheine der Klassen C, CE, C1, C1E, D, D1 und D1E werden auf 5 Jahre befristet.

Ist die Gültigkeit eines Führerscheins abgelaufen, muss ein neuer

Führerschein beantragt werden, wenn man nicht auf die Fahrerlaubnis

komplett verzichten will. Für die Erneuerung des auf 15 Jahre

befristeten Dokuments ist eine Vorlage von medizinischen

Untersuchungsergebnissen nicht erforderlich. Zunächst einmal gilt, dass

Führerscheine, die bis zum 18.01.13 ausgestellt worden sind, weiter

gültig bleiben. Der Gesetzgeber hat jedoch eine Umtauschverpflichtung

bis zum Jahr 2033 eingeführt. Wird aber ein Führerschein gestohlen oder

geht verloren und es muss ein neues Dokument ausgestellt werden, dürfen

nur noch die ?neuen? Klassen eingetragen werden. Diese Klassen haben

aber zum Teil veränderte Inhalte(Berechtigungen). Um den Besitzstand zu dokumentieren, werden EU-weit gültige neue Schlüsselziffern eingeführt. Nur unter Verwendung solcher Schlüsselziffern kann der Besitzstand bei Kontrollen auch im Ausland ?sichtbar? gemacht werden.
Zur Verdeutlichung des Problems hier ein Beispiel: Mit der Klasse B, erteilt im Jahre 2000, darf man ein Trike fahren. Für
dieses Fahrzeug ist aber ab 19.01.2013 eine Fahrerlaubnis der A-Klassen erforderlich. Selbstverständlich kann es nicht sein,
dass eine ?volle? Klasse A in den Führerschein eingetragen wird, denn wer die Klasse B erworben hat, durfte bisher ja auch
keine Fahrzeuge der Klasse A führen. In der Beispielskonstellation würde der neue Führerschein die Klasse B ausweisen sowie
 
die

Klasse A oder eine Unterklasse, versehen mit einer Auflage in der

Spalte 12, die die Klasse einschränkt auf dreirädrige Fahrzeuge. Die

Klassen werden unbefristet eingetragen, das Dokument Führerschein auf 15

Jahre befristet

 

 

Befristung des Führerscheins bei Erstantrag oder Erweiterung:

Antragsteller

haben bis zu 2 Jahren Zeit, die Fahrerlaubnisprüfung zu bestehen (1

Jahr für die theoretische Prüfung, danach ein weiteres Jahr für die

praktische Prüfung). Wird ?wie bisher- ein vorbereiteter Führerschein

mit zum TÜV gegeben, verkürzt sich die Gültigkeitsdauer des Dokumentes,

wenn die Prüfung nicht bald nach der Erteilung des Prüfauftrags

bestanden wird. Wer sich also für die Klasse B Zeit lässt und die

Fristen ?ausnutzt?, erhält kurz vor Ablauf der 2-Jahresfrist ein dann

nur noch für wenig mehr als 13 Jahre gültiges Dokument.

 

Herstellung des Kartenführerscheins (alt/neu)

Im

Januar 2013 muss mit Engpässen bei der Herstellung der Führerscheine

gerechnet werden. Es ist auf die am 19.01.2013 beginnende Produktion der

neuen Kartenführerscheine umzustellen, was einen erheblichen

technischen Aufwand darstellt.  Da das Aussehen und damit auch

das Material der Führerscheinkarte verändert wird, ist weder eine

Herstellung des neuen Kartenführerscheins vor dem 19.01.2013 möglich

noch die Produktion eines Karten-

nach altem Muster nach dem 18.01.2013.

Wichtig:

Wir werden alle Führerscheinanträge die ab dem 15.11.2012 eingereicht

werden mit der Notiz versehen, dass der Führerschein nicht gedruckt

werden soll. Somit verhindern wir, dass der Führerschein nach der alten

Richtlinie gedruckt wird und ersparen Euch damit die Kosten für die

Neuausstellung über 16,00 € nach dem 19.01.2013.
Ihr bekommt nach

bestandener praktischer Prüfung vom Prüfer eine Bescheinigung

ausgehändigt mit der der Führerschein dann beim Straßenverkehrsamt

bestellt werden kann. Es muss dann mit einer Wartezeit von
ca. 2-4

Wochen gerechnet werden. Es ist möglich sich einen vorläufigen

Führerschein ausstellen zu lassen. Dieser ist 3 Monate lang gültig und

die Kosten belaufen sich auf 7,70 €.


Theoretische Prüfung in einer Fremdsprache
Wer

ab dem 19.01.2013 seine Theoretische Prüfung in einer Fremdsprache

ablegen möchte, muss dies der Fahrschule bereits bei der Anmeldung

mitteilen. Auf dem Führerscheinantrag ist ab dato zu vermerken in

welcher Sprache die Theorieprüfung abgelegt wird und muss durch das

Straßenverkehrsamt genehmigt und dem TÜV mitgeteilt werden.

Kontakt

Fahrschule Ziebarth
Karnacksweg 3 / Raiffeisenstraße 28
58636 Iserlohn

Tel: 02371 25814 / 02371 7894777 Fax: 02371-778277 Mobil: 0177 6060650 Email: info@fahrschule-ziebarth.de

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Ansprechpartner: Michaela
02371 / 25814

Montag + Mittwoch:
10:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Dienstag:
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Donnerstag:
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12:45 Uhr - 18:30 Uhr
Freitag:
10:00 Uhr - 12:00 Uhr
12:45 Uhr - 17:00 Uhr

Raiffeisenstr. 28, Iserlohn

Ansprechpartner: Sabine
02371/7894777

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Mo. und Mi. 10:00 - 18:00 Uhr
Di. und Do. 10:00 - 18:30 Uhr
Fr. 10:00 - 17:00 Uhr

Unterrichtszeiten:
Di. + Do. 17:45 - 19:15 Uhr

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Euer Fahrschulteam


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