Die Fahrerlaubnisklassen

 

Klasse B

 Fahrzeugart: Pkw und leichte Lkw

Kraftfahrzeuge

- ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer

zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von

nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

 Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:

 -die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder

 -die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.

Mindestalter: 18

beim Begleiteten Fahren 17

bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer (nachvorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung) 17

Geltungsdauer: ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: NEIN

Beinhaltet

Klasse: AM, L

Sehvermögen: Sehtest

Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs

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Klasse BE

Fahrzeugart

Pkw oder leichter Lkw und Anhänger

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist auf 3.500 kg begrenzt.

Mindestalter: 18

beim Begleiteten Fahren 17

Geltungsdauer: ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse B

Beinhaltet Klasse: keine

Sehvermögen: Sehtest

Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs

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Mofa-Prüfbescheinigung

Fahrzeugart Mofa

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.

 

Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts.

Mindestalter:                15

Geltungsdauer:             ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich:    NEIN

Beinhaltet Klasse:         Keine

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Klasse A

Fahrzeugart Schwere Krafträder

- „Schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von

mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW

Mindestalter: 24 Jahre

20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2

21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A

Geltungsdauer: ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: NEIN

Beinhaltet Klasse: A2, A1, AM

Sehvermögen: Sehtest

Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs

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Klasse A1

Fahrzeugart Leichtkrafträder

- Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als

125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung

zu Leermasse: maximal 0,1 kW / kg

- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten

Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW

Mindestalter: 16

Geltungsdauer: ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: NEIN

Beinhaltet Klasse: AM

Sehvermögen: Sehtest

Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs

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Klasse A2

Fahrzeugart Mittelschwere Krafträder

Krafträder

(Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³

und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Leistung: maximal 35 kW. Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,2

kW/kg.

Mindestalter: 18

Geltungsdauer: ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: NEIN

Beinhaltet Klasse: A1, AM

Sehvermögen: Sehtest

Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs

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Klasse AM

- leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4

Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen

Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und

Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen

mit:

• Hubraum max. 50 cm³

• bbH max. 45 km/h

• Leistung max. 4 kW

- dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2

Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments

und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und

Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen

mit:

• Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor

• Hubraum max. 500 cm³ bei Selbstzündungsmotor

• bbH max. 45 km/h

• Leistung max. 4 kW

• Leermasse max. 270 kg

• nicht mehr als 2 Sitzplätze

- leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz

2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen

Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und

Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen

mit:

• Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor

• Hubraum max. 500 cm³ bei Selbstzündungsmotor

• bbH max. 45 km/h

• Leermasse max. 425 kg

• nicht mehr als 2 Sitzplätze

• Leistung max. 6 kW

• Leistung max. 4 kW bei Straßen-Quads

Mindestalter: 15

Geltungsdauer: ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: NEIN

Beinhaltet Klasse: keine

Sehvermögen: Sehtest

Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs

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Klasse C

Fahrzeugart Schwere Lkw

Kraftfahrzeuge

- ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer

zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von

nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und

gebaut sind.

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Mindestalter:                  21 Jahre

                                     18 Jahre bei Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG

                                     oder Berufsaubildung

Geltungsdauer:               befristet auf 5 Jahre

Vorbesitz erforderlich:     Ja, Klasse B

Beinhaltet Klasse:           C1

Sehvermögen:                Augenärztliches Zeugnis/Gutachten

Erste Hilfe:                     Erste-Hilfe-Kurs

Sonstige Unterlagen:       Ärztliches Zeugnis

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Klasse C1

Fahrzeugart Mittlere Lkw

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Mindestalter:                 18

Geltungsdauer:              5 Jahre

Vorbesitz erforderlich:    Ja, Klasse B

Beinhaltet Klasse:          keine

Sehvermögen:               Augenärztliches Zeugnis/Gutachten

Erste Hilfe:                    Erste-Hilfe-Kurs

Sonstige Unterlagen:      Ärztliches Zeugnis

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Klasse C1E

Fahrzeugart Mittlere Lastzüge bis max. 12.000 kg zG

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

Kombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse größer ist als 3.500 kg.

Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf jeweils nicht mehr als 12.000 kg betragen!

Mindestalter:                  18

Geltungsdauer:               5 Jahre

Vorbesitz erforderlich:     Ja, Klasse C1

Beinhaltet Klasse:           BE; D1E bei Besitz von D1

Sehvermögen:                Augenärztliches Zeugnis/Gutachten

Erste Hilfe:                     Erste-Hilfe-Kurs

Sonstige Unterlagen:       Ärztliches Zeugnis

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Klasse CE

Fahrzeugart Lastzüge

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

Mindestalter:                 21 Jahre

                                    18 Jahre bei Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG

                                    oder Berufsaubildung

Geltungsdauer:              befristet auf 5 Jahre

Vorbesitz erforderlich:    Ja, Klasse C

Beinhaltet Klasse:          C1E, BE, T;

                                    D1E bei Besitz von Klasse D1;

                                    DE bei Besitz von Klasse D

Sehvermögen:               Augenärztliches Zeugnis/Gutachten

Erste Hilfe:                    Erste-Hilfe-Kurs

Sonstige Unterlagen:      Ärztliches Zeugnis

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Klasse D

Fahrzeugart Große Busse

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Mindestalter:                     24 Jahre

                                        23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation

                                        21 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation

                                        (umfangreiche Prüfung bei der IHK) oder nach

                                        beschleunigter Grundqualifikation (dann auf

                                        Linienverkehr bis 50 Kilometer Linienlänge beschränkt)

                                        20 Jahre während oder nach Abschluss der

                                        Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder

                                        Fachkraft im Fahrbetrieb

                                        18 Jahre während oder nach Abschluss der

                                        Berufsausbildung zum Berufkraftfahrer oder Fachkraft

                                        im Fahrbetrieb, auf Linienverkehr bis 50 Kilometer

                                        Linienlänge beschränkt

                                        18 Jahre während oder nach Abschluss der

                                        Berufsausbildung zum Berufkraftfahrer oder Fachkraft

                                        im Fahrbetrieb ohne Fahrgäste.

Geltungsdauer:                  befristet auf 5 Jahre

Vorbesitz erforderlich:        Ja, Klasse B

Beinhaltet Klasse:              D1

Sehvermögen:                   Augenärztliches Zeugnis/Gutachten

Erste Hilfe:                        Erste-Hilfe-Kurs

Sonstige Unterlagen:          Ärztliches Zeugnis

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Klasse D1

Fahrzeugart Kleine Busse

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - die zur Beförderung von mehr als 8 aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut und nicht länger als 8 Meter sind.

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Mindestalter:                    21, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer 18 (nach

                                       vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer

                                       Untersuchung). Außerdem muss der Bewerber seit

                                       mindestens einem Jahr die Fahrerlaubnis Klasse B

                                       besitzen. Von der Fahrerlaubnis darf nur bei Fahrten in

                                       Deutschland Gebrauch gemacht werden, wenn diese im

                                       Rahmen der Berufsausbildung stattfinden.

Geltungsdauer:                 befristet auf 5 Jahre

Vorbesitz erforderlich:       Ja, Klasse B

Beinhaltet Klasse:             keine

Sehvermögen:                  Augenärztliches Zeugnis/Gutachten

Erste Hilfe:                       Erste-Hilfe-Kurs

Sonstige Unterlagen:         Ärztliches Zeugnis

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Klasse D1E

Fahrzeugart Kleine Busse mit Anhänger über 750 kg zG

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse D1 und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12.000 kg betragen. Auf dem Anhänger dürfen keine Personen befördert werden.

Mindestalter:                 21 Jahre - Ausnahmen siehe Klasse D1

Geltungsdauer:              befristet auf 5 Jahre

Vorbesitz erforderlich:    Ja, Klasse D1

Beinhaltet Klasse:          BE; C1E bei Besitz von C1

Sehvermögen:               Augenärztliches Zeugnis/Gutachten

Erste Hilfe:                    Erste-Hilfe-Kurs

Sonstige Unterlagen:      Ärztliches Zeugnis

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Klasse DE

Fahrzeugart Große Busse mit Anhänger über 750 kg zG

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse D und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

Mindestalter:                 24 Jahre - Ausnahmen siehe Klasse D

Geltungsdauer:              befristet auf 5 Jahre

Vorbesitz erforderlich:    Ja, Klasse D

Beinhaltet Klasse:          D1E, BE; C1E bei Besitz von C1

Sehvermögen:               Augenärztliches Zeugnis/Gutachten

Erste Hilfe:                    Erste-Hilfe-Kurs

Sonstige Unterlagen:      Ärztliches Zeugnis

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Klasse L

Fahrzeugart Landwirtschaftliche Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge

a) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder

forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt

werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht

mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn

sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden

b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler

und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten

Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus

diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Mindestalter: 16

Geltungsdauer: ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: NEIN

Beinhaltet Klasse: keine

Sehvermögen: Sehtest

Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs

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Klasse T

Fahrzeugart Landwirtschaftliche

Zugmaschinen über 40 km/h bis 60 km/h; landwirtschaftliche,

selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen

a) Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 60 km/h,

b) selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende

Futtermischwagen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h, auch mit Anhänger.

Bedingung:

Beide Fahrzeugarten müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung für

land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und für solche

Zwecke eingesetzt werden.

Altersstufung: Die Klasse T wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h erteilt.

Mindestalter: 16 für bbH 40 km/h, 18 für bbH 60 km/h

Geltungsdauer: ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: NEIN

Beinhaltet Klasse: L, AM

Sehvermögen: Sehtest

Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs

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Kontakt

Fahrschule Ziebarth
Karnacksweg 3 / Raiffeisenstraße 28
58636 Iserlohn

Tel: 02371 25814 / 02371 7894777 Fax: 02371-778277 Mobil: 0177 6060650 Email: info@fahrschule-ziebarth.de

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Karnacksweg 3, Iserlohn

Ansprechpartner: Michaela
02371 / 25814

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10:00 Uhr - 12:00 Uhr
12:45 Uhr - 18:30 Uhr
Donnerstag:
11:00 Uhr - 12:00 Uhr
12:45 Uhr - 18:30 Uhr
Freitag:
10:00 Uhr - 12:00 Uhr
12:45 Uhr - 17:00 Uhr

Raiffeisenstr. 28, Iserlohn

Ansprechpartner: Sabine
02371/7894777

Bürozeiten:
Mo. und Mi. 10:00 - 18:00 Uhr
Di. und Do. 10:00 - 18:30 Uhr
Fr. 10:00 - 17:00 Uhr

Unterrichtszeiten:
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Die. & Do. 17:45 - 19:15 Uhr

Euer Fahrschulteam


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